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Leistungsbild:
Betreuung von Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber:

Pflicht zur europaweiten Ausschreibung von nahezu allen Planungsleistungen seit August 2023!

Seit Einführung der Vergabeverordnung (VgV) im Jahr 2016 müssen öffentliche Auftraggeber in Deutschland Planungsleistungen ab einem Schwellenwert von derzeit € 215.000 netto europaweit ausschreiben.
Bisher war es zulässig, den Schwellenwert für jede Planungsdisziplin separat zu ermitteln. Für ein Hochbauprojekt hieß dies beispielsweise, dass die Auftragsvolumen für die Objektplanung, die Tragwerksplanung, die Elektro-Planung, usw. separat betrachtet wurden. Nun hat der Bund mit Zustimmung der Länder entschieden diese Privilegierung aufzuheben (vgl. R 41161/2023 vom 16.06.2023). Seit dem 24.08.2023 müssen bei der Ermittlung des Schwellenwerts alle Planungsdisziplinen eines Projekts aufaddiert werden. In der Folge müssen die Planungsleistungen bereits für kleinste Baumaßnahmen europaweit ausgeschrieben werden. Als Richtwert können hier Baumaßnahmen mit einem Volumen von ca. 1 Million € netto betrachtet werden.

 

Die brenner planugnsgesellschaft mbh unterstützt  Auftraggeber bei der Durchführung von VgV-Verfahren für Planungsleistungen aller Art. So konnten wir in dem vergangenen Jahre bereits für zahlreiche Kommunen erfolgreiche Vergabeverfahren umsetzen. 


Wir bieten Ihnen eine rechtssichere und schlanke Durchführung des Verfahrens und kümmern uns dabei um sämtliche Prozesse, von der Erstellung der Ausschreiungsunterlagen und deren europaweiten Veröffentlichung, bis zur Submission und Umsetzung der Verhandlungsgespräche.


Wir decken Verfahren für alle Planungsdisziplinen ab: egal ob Breitbandausbau,  Hoch- und Tiefbaumaßnahmen oder Ingenieurbauwerke - Sanierungen und Neubauten.


Gerne unterstützen wir auch Ihre Kommune oder Ihr Unternehmen bei der Umsetzung anstehender Vergabeverfahren - sprechen Sie uns an.

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